Die nächste Bundestagswahl sollte regulär am 28. September 2025 stattfinden. Aufgrund einer vorgezogenen Neuwahl ist von einem voraussichtlichen Termin am 23. Februar 2025 auszugehen.
Weitere Informationen, insbesondere zur Versendung der Wahlbenachrichtigung
oder der Beantragung von Briefwahl, folgen zu gegebener Zeit.
Im Ausland lebende Deutsche werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie daher vor der Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bei der zuständigen Gemeinde (Wegzugsgemeinde/letzter Hauptwohnsitz) in Deutschland frühzeitig eingegangen sein.
Weitere Informationen für Auslandsdeutsche sowie das Antragsformular sind auf folgender Internetseite abrufbar:
Bundestagswahl 2025: Antragsformular für Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin