Speck, Markus
Leitung Rechnungsamt
Rechnungsamt
Der Haushaltsplan der Gemeinde Umkirch hat mehrere Funktionen. Er dient als Handlungsgrundlage für die Verwaltung und ermächtigt diese, Ausgaben beziehungsweise Auszahlungen zu leisten. Des Weiteren zeigt er einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben, Strategien und wesentlichen Investitionen der Gemeinde. Die Planung des Haushalts beruht stets auf dem Grundsatz, dass die Gemeinde sparsam und wirtschaftlich mit den Mitteln umgehen sollte.
Die Gemeinde Umkirch hat auf das sogenannte Kommunale- Haushalts- und Rechnungswesen (Doppik) umgestellt. Dies fördert unter anderem die Transparenz und die Generationengerechtigkeit.
Der Haushaltsplan ist geliedert in einen Ergebninishaushalt und in einen Finanzhaushalt. Er wird von der Öffentlichkeit beraten und beschlossen, um eine allgemeine Kontrolle und die Belange beziehungsweise das öffentliche Wohl der Gemeinde sicherzustellen.
Mai bis November | Die Gemeindeverwaltung Umkirch erarbeitet einen ersten Vorschlag |
Dezember | Der erarbeitete Vorschlag wird in den Gemeinderat eingebracht |
Dezember | Der vorläufige Haushaltsplan wird vom Gemeinderat beschlossen |
Januar | Genehmigung des Haushaltsplanes durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald |
Der Ergebnishaushalt umfasst die Größen Erträge und Aufwendungen. Er zeigt somit auf, wie die Gemeinde ihre Ressourcen verbraucht und ob sie im Rahmen Ihrer laufenden Aufgabenerfüllung über Ihre Verhältnisse lebt oder nicht. Der Ergebnishaushalt kann mit der Gewinn- und Verlustrechnung in privat organisierten Unternehmen verglichen werden.
Im Finanzhaushalt finden sich die Ein- und Auszahlungen. Er stellt die Finanzströme der Gemeinde dar und unterscheidet hierbei zwischen der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Der Finanzhaushalt kann mit der Cashflow-Rechnung eines privat organisierten Unternehmens verglichen werden.
Dieser wesentliche Grundsatz bedeutet, dass sich die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalts stets ausgelichen sollten. Gelingt dies nicht, sind Mittel aus den Rücklagen zu verwenden oder auf anderem Wege zu beschaffen, um das Gleichgewicht zwischen Erträgen und Aufwendungen wiederherzustellen.
Der Stellenplan weist die erforderlichen und geplanten Personalstellen der Beamt*innen und Arbeitnehmer*innen auf. Außerdem dient er als Grundlage für das zu bewirtschaftende Personalbudget.
Der Gemeinderat kann die Verwaltung damit ermächtigen im aktuellen Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die aber erst in Folgejahren zu Ein- und Auszahlungen führen. Sie dienen einer gewissen Planungs- und Finanzierungssicherheit und sind nur für Investitionen zulässig.
Gesamtfläche des Gemeindegebietes 871,71 ha
Finanzausgleichsdaten | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
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Steuerkraftmesszahl | 8.221.828 € | 9.494.253 € | 8.733.758 € | 8.775.073 € | 9.837.373 € |
Steuerkraftsumme | 9.063.571 € | 10.331.275 € | 9.251.305 € | 8.775.073 € | 10.738.397 € |
Schlüsselzahl | 518.540 € | -844.587 € | 648.697 € | 1.118.615 € | 833.992 € |
Schlüsselzahl Einkommenssteuer | 0,0004279 | 0,0004557 | 0,0004557 | 0,0004557 | 0,0004495 |
Schlüsselzahl Umsatzsteuer | 0,0006555 | 0,0006283 | 0,0006283 | 0,0006283 | 0,0006120 |
Stand Haushaltsplan 2024
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