Grundschulförderklasse

Das Brückenjahr zwischen Kindergarten und Schule

Die Grundschulförderklasse, unsere Eulen-Klasse, hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulbereitschaft zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spielen sollen sie in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass nach einem Jahr eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird – hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe besondere Bedeutung zu.

Durch das Jahr in der Grundschulförderklasse lernen die Kinder die Abläufe und den Alltag an der Schule bereits gut kennen. Sie nehmen nach Möglichkeit an allen Schulveranstaltungen, Projekttagen, Theaterbesuchen und Schulfesten teil. Außerdem gibt es eine Kooperation mit einer ersten Klasse. Ein strukturierter Tagesablauf, der Arbeits- und Spielzeiten miteinander verbindet, bereitet die Kinder auf den kommenden Schulalltag vor.

Organisatorischer Rahmen

Die Vorschulklasse ist an die GS Umkirch angebunden. Sie ist eine öffentliche Einrichtung und ein freiwilliges Angebot des Landes Baden-Württemberg. Einen rechtlichen Anspruch auf einen Platz gibt es nicht.

Die Kinder werden im Rahmen des Stundenplanes gefördert und begleitet. Wir arbeiten eng vernetzt mit Eltern, Ärzten, ggf. Therapeuten und den Kooperationslehrer*innen.

Die Grundschulförderklasse ist ein einjähriger Bildungsgang. Die Aufnahme in die Grundschulförderklasse verpflichtet zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch. Es gilt die Ferienregelung der Grundschule.

Täglich haben die Kinder von 8.00 Uhr - 12.25 Uhr Unterricht. Bei Bedarf können die Kinder die Betreuung der Grundschule (Kernzeit/Hort) wahrnehmen. Kinder aus anderen Ortschaften können auch an ihrer Stammschule vor Ort die Betreuung in Anspruch nehmen.

Kinder aus der March, Gottenheim, Eichstetten und Bötzingen werden mit dem Schultaxi gefahren.

Wissenswertes

Schulpflichtige Kinder mit geringen Entwicklungsverzögerungen in den Bereichen Sprache, Motorik, Sozialverhalten, Emotionalität, Lernfähigkeit.

  • Kinder mit starken Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Beeinträchtigungen
  • Kinder mit gravierenden Sprach-/Wahrnehmungs- und Entwicklungsauffälligkeiten
  • Kinder mit eingeschränkter Lernfähigkeit
  • Sog. "Kann-Kinder"
  • Kinder mit einem sonderpädagogischen Anspruch

  • Schulpflichtige Kinder müssen an der Grundschule ihres Wohnortes angemeldet werden.
  • Die Eltern stellen einen Zurückstellungsantrag des Schulbesuchs bei der Schulanmeldung an der zuständigen Grundschule. Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung.
  • Eltern melden nach erfolgter Zurückstellung ihr Kind bei der zuständigen Grundschulförderklasse an (direkt bei Frau Roth).
  • Beim Anmeldegespräch in der Grundschulförderklasse können noch keine Zusagen auf einen Schulplatz gemacht werden.
  • Bei der Entscheidung über die Aufnahme, benötigt die GFK Leitung einen Entwicklungsbericht vom Kindergarten, evtl. vom Logo-/Ergotherapeuten, Kooperationslehrer/in etc.
  • Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter gemeinsam mit der Leiterin der Grundschulförderklasse.

Eine Zurückstellung ist keine Benachteiligung, sondern vielmehr eine Chance für Ihr Kind, ein Jahr später seine Laufbahn mit Freude und Erfolg zu beginnen. Ob ein Kind in der Schule mitkommt, sich gut eingewöhnt und wohlfühlt, hängt nicht nur vom „intellektuellen Auffassungsvermögen“ ab, genauso wichtig sind die „seelische Verfassung“ und die „sozialen Fähigkeiten“.