Wahlbenachrichtigung und Internetwahlscheinantrag

Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden ab Montag, 13.01.2025, an alle Wahlberechtigten verteilt.


Wahlscheine können wieder mündlich, schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden (Briefwahlunterlagen). Wahlscheine werden nach Erhalt der Stimmzettel vom Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung ausgestellt.


Wir bieten auch für die Bundestagswahl wieder die Beantragung eines Wahlscheins unter folgendem LINK an:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08315115

Die entsprechende Verlinkung wird ab Montag, 13.01.2025, zur Verfügung stehen.


Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung sind in das Antragsformular einzutragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden nach Erhalt der Stimmzettel durch den Amtsboten zugestellt. 


Für die automatische Prüfung der Daten benötigen wir zwingend die Eingabe der Wahlbezirks- und Wählernummer. Sofern die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegt, kann auch formlos per E-Mail an buergerbuero@umkirch.de ein Wahlschein beantragt werden. In diesem Fall sind Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) anzugeben.


Für Fragen zum Antragsverfahren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gerne zur Verfügung:


Telefon:  07665 505-13/14/15; Fax:  07665 505-29; E-Mail: buergerbuero@umkirch.de 


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