Abwasser entsorgen

Das Abwasser wird im Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht in Forchheim entsorgt. Die Gemeinde Umkirch hat ein Trennsystem, das Abwasser und Regenwasser getrennt abführt und aufbereitet.
Regenwasser wird in einem Rückhaltebecken gesammelt, in einem Absatzbecken geklärt und später eingeleitet.

Das Abwasser der Haushalte und Gewerbebetriebe wird in der Forchheimer Kläranlage aufbereitet und in den Leopoldskanal eingeleitet. Beim Verlassen der Kläranlage entspricht das Wasser der Europäischen Abwasserverordnung.

Das Kanalnetz Umkirch hat eine Gesamtlänge von 33 km.

Das Abwasser ist nach der Abwassersatzung der Gemeinde Umkrich zu entsorgen.

Die Kommunen erheben die Abwassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.

Die Höhe der Gebühren legen die Kommunen oder Zweckverbände auf Grundlage einer eigenen Kostenkalkulation selbst fest.

Die Kosten für die Abwasserentsorgung trägt die Hausbesitzerin oder der Hausbesitzer beziehungsweise die Mieterin oder der Mieter eines Gebäudes oder Grundstücks. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten Wassers anzeigt.

Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, zu Ermäßigungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Abwasserwassersatzung Ihrer Wohnortgemeinde nachlesen.

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Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 13 KAG (Gebührenerhebung)
  • § 14 KAG (Gebührenbemessung)
  • § 17 KAG (Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung)

15.03.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Die Kommunen sind als Beseitigungspflichtiger in der Regel für die Entsorgung des Abwassers zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände beauftragen.