Baulasten

Eine Baulast ist die durch den Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde erklärte öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen  (z. B. Baulast für Stellplätze). Die Baulasten werden in ein Baulastenverzeichnis eingetragen.

Arten von Baulasten:

  • Abstands-Baulast
  • Überfahrts-Baulast (Geh- und Fahrrecht)
  • Leitungs-Baulast
  • Anbau-Baulast
  • Vereinigungs-Baulast
  • Stellplatzverpflichtung auf fremden Grundstücken
  • Nutzungsbeschränkungen

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