Baulasten
Eine Baulast ist die durch den Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde erklärte öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen (z. B. Baulast für Stellplätze). Die Baulasten werden in ein Baulastenverzeichnis eingetragen.
Arten von Baulasten:
- Abstands-Baulast
- Überfahrts-Baulast (Geh- und Fahrrecht)
- Leitungs-Baulast
- Anbau-Baulast
- Vereinigungs-Baulast
- Stellplatzverpflichtung auf fremden Grundstücken
- Nutzungsbeschränkungen