Wohnsitz anmelden
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen aufgrund der Bundestagswahl 2025:
- Merkblatt für Zu-, Um- und Wegziehende Bundestagswahl 2025 (1).pdf
- Merkblatt für Zu-, Um- und Wegziehende Bundestagswahl 2025 (2).pdf
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Derzeit wird der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung in Baden-Württemberg stufenweise eingeführt . Sie können Ihre neue Wohnung hier unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) auch online anmelden.
Prüfen Sie bitte zuerst auf der offiziellen Seite der Wohnsitzanmeldung, ob in Ihrer Gemeinde der Onlinedienst bereits angeboten wird:
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Wohnsitz anmelden"
Ergänzende Information zum Online Prozess